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Polizeisterne der Bundesländer und der Bundespolizei
Qualität und hochwertige Verarbeitung sind das wichtigste Kriterium bei der Auswahl für unsere Kunden. Auch bei der Auswahl von Zubehör gehen wir mit der gleichen Akrebie vor, damit Sie als Kunde stets zufrieden sind. Die unten aufgeführten Polizeisterne mit den Landeswappen dürfen in der Öffentlichkeit nur von berechtigten Personen geführt und genutzt werden. Abgabe von Hoheitsabzeichen erfolgt nur gegen Vorlage eines Dienstausweises oder einer Legitimation.
 Baden-Württemberg |
 Bayern |
 Berlin |
 Brandenburg |
 Bremen |
 Hamburg |
 Hessen |
 Mecklenburg-Vorpommern |
 Thüringen
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 Nordrhein-Westfalen |
 Rheinland-Pfalz |
 Saarland |
 Sachsen |
 Sachsen-Anhalt |
 Schleswig-Holstein |
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 Bundespolizei |
Hinweis: Hoheitszeichen dürfen in der Öffentlichkeit nur von berechtigten Personen benutzt werden. |